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Satzung

– Auszug –


§ 1

(1) Die Firma lautet: “Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) GmbH der Stiftung Gesellschaft & Recht”
(2) Sie wird in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht geführt.
(3) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 47608 Geldern.

§ 2

(1) Gegenstand des Unternehmens sind:
– Koordinierung aller Berufsbildungsinteressen im Detektivgewerbe insbesondere
.) die Fortschreibung des Berufsbildungsplans für Detektive
.) Propagierung, Durchsetzung und Einflußnahme auf die gesetzliche Regelung der
Berufsbildung für Detektive.
– Sammlung, Aufarbeitung, Prüfung und Dokumentation des zur Berufsbildung notwendigen
Wissensstoffs
.) Aufbau einer zentralen Wissensstoffdatenbank
.) Strukturierung des detektivischen Fachwissens
.) Bereithaltung von Fach-Referenten und Fach-Autoren
.) Herausgabe von Studien zu einzelnen Fachthemata
.) Herausgabe einer Informationsschrift für Detektive
.) Eignungsprüfung von Ausbildungsangeboten
– Praktische Durchführung von Detektiv-Bildungsmaßnahmen und Übertragung der
gewonnen Erfahrung in die Praxis
.) Veranstaltung von Seminaren für Detektive
.) Durchführung von kombinierten Fern- und Direktunterrichtsprogrammen für
Detektive
sowie die Durchführung aller Maßnahmen, die diesem Zweck dienen.
(2) Weiterhin zählt zu den Aufgaben des Unternehmens
– die Förderung des Gedankenaustausches zwischen allen an der Berufsbildung für Detektive interessierten Personen, Personengruppen, interessierten Bürgern, Organen, Institutionen, Amtsträgern, Behörden usw., sowie den rechtshelfenden Berufen
– Förderung von Forschung und Wissenschaft auf allen Gebieten der Detektivtätigkeit, auch auf verwandten und Nebengebieten
– Erarbeitung von Empfehlungen, Gutachten und Stellungnahmen zu allen detektivischen Themata und Problemen oder solchen, bei denen Detektive betroffen sind.
– Erforschung von Hintergründen, deren Analyse und Darstellung, sowie die Empfehlung und Planung von Problemlösungen.
– Vergabe von Anerkennungen, Belobigungen, Ehrungen oder auch Auszeichnungen etc. an Einzelpersonen, Institutionen, Vereinigungen, Organe usw., welche im Sinne der Zielsetzung dieser Unternehmenszwecke besonders herausragende Leistungen erbracht, bzw. das Unternehmen selbst durch außergewöhnliche Unterstützung entweder in Form hochwirksamer Mitarbeit oder durch nicht unerhebliche finanzielle Hilfe gefördert haben.

(3) Die Gesellschaft verpflichtet sich gegenüber den in Ziffer (1) der Gründungsurkunde vom 5. Juni 1992 – UR.Nr. 1252 für 1992 des amtierenden Notars – genannten Berufsverbänden
(a) sich bei der Propagierung, Durchsetzung und Einflußnahme auf die gesetzliche Regelung der Berufsbildung für Detektive mit den Berufsverbänden abzustimmen,
(b) keine detektivischen Dienstleistungen gewerbsmäßig in Konkurrenz zu Detekteien durchzuführen,
(c) bei der Erarbeitung von Empfehlungen, Gutachten und Stellungnahmen zu allen detektivischen Themata und Problemen oder solchen, bei denen Detektive betroffen sind, die Interessenlage der Verbände zu berücksichtigen,
(d) die der Gesellschaft obliegende Aufgabe „Erforschung von Hintergründen, deren Analyse und Darstellung sowie die Empfehlung und Planung von Problemlösungen“ nur insoweit wahrzunehmen, als Fragen der Ausbildung und Forschung betroffen sind.