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Die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg

Während der Zeit der Weimarer Republik war die private Sicherheit der Bürger eine Schwachstelle der stattlichen Gewaltausübung.
Kriminalität gegen den Privatbereich und auch gegenüber Unternehmen der Wirtschaft konnten von der Polizei, die sich wie andere Staatsorgane in einer Krise befand, nicht wirkungsvoll bekämpft werden. Das führte zwangsläufig zu einem Anwachsen der privaten Ermittlungen durch kriminalistisch vorgebildete Detektive.

Zahlreiche Detekteien und Bewachungsunternehmen boten ihre Dienstleistungen an und übernahmen den Schutz des Bürgers und der Wirtschaft. Die Folge der zahlreichen Detekteigründungen und die damit hauptsächlich verbundenen Tätigkeiten der Ermittlung und der Observationen war, dass das Reichswirtschaftsministerium am 12. Mai 1920 einen Ministerial-Erlaß über das Recht der Behörden zur Einsichtnahme in die Handaktensammlung der Detekteien und Auskunfteien herausgab.

Der “Reichsverband Deutscher Detektiv-Institute e.V.” und andere inzwischen gegründete Detektivverbände schlossen sich nach dem Ersten Weltkrieg zum “Reichsbund Deutscher Detektive e.V.“, mit Sitz in Weimar, zusammen.

Erstmals erschien auch 1920 in Hildesheim eine “Deutsche Detektiv-Zeitung“.

Nach einer amtlichen Erhebung aus dem Jahr 1925 gab es in Deutschland 1.321 Detekteien/Detektivinstitute.

Bestrebungen des Verbandes, den Zugang zum Gewerbe nur über eine Gewerbeanmeldung zu ändern und eine Erlaubnispflicht zu erreichen, führten am 14. Dezember 1936 zu einer Beratung im Reichstag.

Eine Erlaubnispflicht oder Konzessionierung für das Detekteigewerbe war aber trotz aller Versuche der Detektivverbände bis heute durch den Gesetzgeber nicht zu erreichen.


Die Zeit des Nationalsozialismus
Nach 1933 wurde der Reichsbund als “Detektiv-Fachschaft” in die “Deutsche Arbeitsfront” eingegliedert.

Mit dem “Gesetz zur Beseitigung von Mißständen im Auskunftei- und Detektivgewerbe” vom 01. Februar 1939 wurde dann die Möglichkeit geschaffen, den Detekteien ihre Arbeit zu untersagen.