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Konkurrenzspionage

Das Problem der Konkurrenzspionage und des Verrats von Betriebsgeheimnissen kann am besten und verständlichsten am Fall Lopez im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung VW-General Motors (Opel) verdeutlicht werden.

Diese Form krimineller Handlungen findet in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft statt und verursachen nach Schätzungen der deutschen Volkswirtschaft jährlich einen Schäden von etwa 20 Milliarden Euro jedes Jahr.

Gemäß § 17 Abs. 1 UWG ist der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen strafbar. Voraussetzung ist, dass einer bei einem Unternehmen beschäftigte Person ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut wurde oder zugänglich gemacht wurde.

Hinzu kommt die Strafbarkeit durch das erst 2019 in Kraft getretene GeschGehG (Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen), dass Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für die Täter vorsieht.

Es ist deshalb nur zu verständlich, dass die deutsche Wirtschaft zur Verminderung ihrer Schäden durch Konkurrenzspionage und den Verrat von Betriebsgeheimnissen die effektive Hilfe von Detektiven sucht und auch findet.

Ohne eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit von Detektiven wäre dieser Schaden für die deutsche Wirtschaft noch um rd. 4Milliarden Euro höher.