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Mitarbeiterdelikte

In der “Allgemeinen Wirtschaftskriminalität” etabliert sich zunehmend das Phänomen “Mitarbeiterdelikt” bzw. der “Tatort Arbeitsplatz”.

Das Prüfungs- und Beratungsuntemehmen KPMG, Berlin, hatte in den zurückliegenden Jahren eine Erhebung zur Wirtschaftskriminalität durchgeführt und als Ergebnis dieser Erhebung festgestellt, dass rd. 45 Prozent der wirtschaftskriminellen Handlungen von untemehmensintemen Personen, rd. 17 Prozent der Delikte durch Kollusion zwischen unternehmensintemen Personen und Externen und nur 38 Prozent ausschließlich von Externen begangen werden.

Nach einer Schätzung der Hermes Kreditversicherungs AG entfallen etwa 5,8 Milliarden Mark jährlich auf von Arbeitnehmern verursachte Schäden allein im Bereich Betrug, Veruntreuung und Unterschlagung. Da die Delikte von Mitarbeitern aber nahezu alle Straftatbestände umfassen, ist durch Mitarbeiterdelikte von einer jährlichen Schadenshöhe von etwa 10 – 15 Milliarden Mark auszugehen.

Ein weiteres Problem für die deutsche Wirtschaft stellen die Fehlzeiten in den Betrieben durch unberechtigtes “Krankfeiern” von Mitarbeitern dar. Nicht von ungefähr entfallen deshalb von den insgesamt rd. 33 Prozent der auf Mitarbeiterdelikte entfallenden Ermittlungsaufträge für private Ermittler zu 38 Prozent auf den Sektor Mißbrauch der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Der Linzer Ökonomieprofessor Friedrich Schneider errechnete, dass die Schwarzarbeit in Deutschland im Jahre 1998 einen Umfang von 560 Milliarden Mark erreicht hat. Dies entspricht fast 15 Prozent des offiziellen Bruttoinlandprodukts.

Den Sozialkassen und dem Fiskus gingen auf diese Weise im Jahre 1998 rd. 150 Milliarden Mark verloren.
Die Wirtschaft bedient sich insbesondere auf dem Sektor Mitarbeiterdelikte der Hilfe von privaten Ermittlern, weil diese in der Lage sind, Sachverhalte diskret und unbeachtet von der Öffentlichkeit zu ermitteln.
Die auf diese Weise erlangten Ermittlungsergebnisse stellen sicher, dass

– ein Imageverlust für das Unternehmen verbunden mit möglichen nachteiligen wirtschaftlichen Schäden in der Öffentlichkeit vermieden wird,

– diese Ergebnisse zu betriebsinternen Regelungen genutzt werden können,

– das Betriebsklima insgesamt nicht, oder zumindest nicht so gravierend, belastet wird.

Sicher ist auch, dass durch die Tätigkeit von privaten Ermittlern auf dem Sektor Mitarbeiterdelikte jährlich ein Verlust von mehreren Hundert Millionen Mark für die deutsche Wirtschaft verhindert wird.